Mietpreise und Preisniveau je Bauart
Für einen mobilen Lichtmast gelten Tagespreise von 30 bis 85 Euro als Richtwert. Innerhalb dieser Spanne entscheiden zwei Größen: die Bauart und die Mietdauer. Je mehr eigene Energietechnik ein Gerät mitbringt, desto höher liegt der Tagessatz – ein kleiner Plug-in-Mast am Netz beginnt bei 30 Euro, ein autarker Hybridmast liegt bei 65 bis 85 Euro. Und bei Wochen-, Monats- und Langzeitpauschalen sinkt der rechnerische Tagessatz deutlich, weil sich Anlieferung, Einweisung und Abholung auf mehr Nutzungstage verteilen und ein fest verplantes Gerät nicht ständig neu disponiert werden muss.
| Bauart | Stromversorgung | Tagesmiete | Monatspauschale | Kaufpreis |
|---|---|---|---|---|
| Plug-in-Lichtmast (Stativ, Auf- und Anbau) | Netz oder externer Generator | 30–50 € | ab 150 € | 4.000–10.000 € |
| Akku- und Solar-Lichtmast | Akku, teils mit Photovoltaik | 45–70 € | ab 400 € | 10.000–25.000 € |
| Generator-Lichtmast (Anhänger) | integrierter Diesel-Generator | 55–75 € | ab 700 € | 20.000–30.000 € |
| Hybrid-Lichtmast und Light-Cube | Generator und Akku kombiniert | 65–85 € | ab 900 € | 25.000–35.000 € |
Tagesmiete 30–85 € je nach Anlage und Mietdauer · Kaufpreise inkl. MwSt. · Quelle: Preisübersicht Lichtmast-mieten.de · Stand: 31.08.2026
Die Monatspauschale liegt bei jeder Bauart bei rund dreieinhalb bis viereinhalb Prozent des Kaufpreises. Zusätzlich zur Gerätemiete können Anlieferung und Abholung, Kraftstoff bei Generator- und Hybridbetrieb, eine Kaution sowie Zusatzausstattung wie Sturmsicherung anfallen. Verbindlich ist immer das individuell kalkulierte Angebot eines Vermieters.
Technische Kennwerte je Bauart
Die Flächenangaben beziehen sich auf die genannte Beleuchtungsstärke: 6.000 Quadratmeter bei 20 Lux sind etwas anderes als 2.500 Quadratmeter bei 10 Lux. Die Laufzeit gilt jeweils für eine volle Tankfüllung beziehungsweise eine Akkuladung.
| Bauart | Stromversorgung | Ausgeleuchtete Fläche | Laufzeit | Masthöhe |
|---|---|---|---|---|
| LED-Lichtmast | integrierter Diesel-Generator | bis 6.000 m² bei 20 lx | bis 245 Stunden | bis 8,0 m |
| Halogen-Lichtmast | integrierter Diesel-Generator | bis 4.000 m² bei 20 lx | bis 90 Stunden | bis 7,5 m |
| Plug-in-Lichtmast (elektrisch) | Netzanschluss oder externer Generator | bis 2.500 m² bei 10 lx | unbegrenzt am Netz | bis 7,0 m |
| Akku- und Solar-Lichtmast | Akku, ergänzt durch Photovoltaik | bis 2.500 m² bei 10 lx | bis 22 Stunden | bis 7,0 m |
| Hybrid-Lichtmast | Akku und Generator kombiniert | bis 4.000 m² bei 20 lx | bis 20 Stunden rein aus dem Akku | bis 8,0 m |
Quelle: Produktdatenblätter der Vermieter, Produktübersicht Lichtmast-mieten.de · Stand: 31.08.2026
Hybrid: Akkulaufzeit
≈ 7 h bei voller Leistung, über 20 h gedimmt
Hybrid: Verbrauch
≈ 0,29 l/h im Hybridmodus, über 600 h je Tankfüllung
Diesel: Tankinhalt
100–200 Liter, 150–200 h Laufzeit
LED: Lebensdauer
10.000–100.000 Betriebsstunden
Beleuchtungsstärke nach ASR A3.4
Für Baustellen fordert die ASR A3.4 mindestens 20 Lux. Je nach Tätigkeit steigt der Mindestwert deutlich, denn feine Arbeiten brauchen mehr Licht als grobe. Maßgeblich für den konkreten Einsatz ist immer die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.
| Tätigkeit | Beispiele | Mindestwert |
|---|---|---|
| Grobe Tätigkeiten | Erdarbeiten, Hilfs- und Lagerarbeiten, Transport | 50 lx |
| Normale Tätigkeiten | Maurer-, Schalungs- und Installationsarbeiten, Tunnelbau | 100 lx |
| Feine Tätigkeiten | anspruchsvolle Montagen, Oberflächenbearbeitung | 200 lx |
Quelle: ASR A3.4 Beleuchtung, Ausgabe 05.2023
Weitere Tätigkeitsbereiche im Freien
Die vollständige Tabelle der ASR A3.4 nennt für jeden Tätigkeitsbereich die geforderte Beleuchtungsstärke in Lux und den Mindest-Farbwiedergabeindex in Ra.
| Tätigkeitsbereich | Beleuchtungsstärke in lx | Farbwiedergabeindex in Ra |
|---|---|---|
| Verkehrswege | ||
| Toranlagen | 50 | 25 |
| Fußwege | 5 | 25 |
| Werkstraßen mit Be- und Entladezone oder mit starkem Querverkehr (max. 30 km/h) | 10 | 25 |
| Werkstraßen mit Be- und Entladezone oder mit starkem Querverkehr (max. 50 km/h) | 20 | 25 |
| Parkplätze | ||
| Betriebliche Parkplätze | 10 | 25 |
| Häfen | ||
| Kaianlagen, Kaikante | 5 | 25 |
| Verladung von Massengut (Schüttgut, Flüssigkeit) | 10 | 25 |
| Lager für Massengut | 10 | 25 |
| Verladen von Stückgut | 20 | 25 |
| Lager für Stückgut | 20 | 25 |
| Container-Umschlagflächen, Stellflächen und Verkehrsflächen | 20 | 25 |
| Be- und Entladen von Containern | 100 | 25 |
| Anlegestellen für Personenverkehr | 30 | 25 |
| Anlegestellen für gemischten Verkehr | 50 | 25 |
| Docks | 50 | 60 |
| Umschlagflächen, Verladestellen, Lagerflächen | ||
| Lagerflächen Massengut | 10 | 25 |
| Umschlagflächen, Verladestellen | 30 | 25 |
| Lagerflächen Stückgut | 30 | 25 |
| Gleisanlagen, Bahnbereiche | ||
| Tätigkeiten im Gleisbereich, Rangieren, Verkehrswege in Bahnanlagen bei Eisenbahnen | 10 | 25 |
| Gleisbauarbeiten | 50 | 25 |
| Bahnüberwege | 20 | 25 |
| Laderampen | 150 | 40 |
| Umschlagbereiche | 30 | 25 |
| Chemische Großanlagen | ||
| Einfache Arbeiten, Betätigung von Ventilen, Motoren, Brennern | 20 | 25 |
| Be- und Entladebereiche | 50 | 60 |
| Kraftwerke | ||
| Verkehrszone herkömmliche Kraftwerke | 10 | 60 |
| Verkehrszone Kernkraftwerke | 20 | 60 |
| Schaltanlagen | 20 | 25 |
| Tagebau | ||
| Orientierungsbeleuchtung | 3 | 60 |
| Zusatzbeleuchtung im Arbeitsbereich | 20 | 60 |
| Kläranlagen | ||
| Wege | 5 | 25 |
| Gebrauch von Werkzeugen, Bedienung handgesteuerter Ventile, In- und Außerbetriebsetzen von Motoren, mechanische Wasseraufbereitungsanlagen, z. B. Rechen | 50 | 20 |
| Chemische Wasseraufbereitungsanlagen, Undichtigkeitsprüfungen, allgemeine Wartungsarbeiten, Instrumentenablesung | 100 | 40 |
| Reparaturarbeiten an Motoren und elektrischen Einrichtungen | 200 | 60 |
| Tankstellen | ||
| Tankstellen | 100 | 60 |
| Flughäfen | ||
| Vorfeld allgemein | 20 | 25 |
| Umschlagsbereiche im Vorfeld | 30 | 25 |
Quelle: ASR Beleuchtung, Anlage 2, Stand 05.2023
Rechenformel und Abminderungsfaktor
Wie viele Lichtmasten eine Fläche benötigt, ergibt sich aus der geforderten Beleuchtungsstärke, der Fläche, dem Lichtstrom der Strahler und einem Abminderungsfaktor für Verschmutzung und Alterung.
Anzahl der Leuchten = (Beleuchtungsstärke × Fläche) / (Lumen pro Lichtmast × Abminderungsfaktor)
Die Kennwerte der Formel
- Beleuchtungsstärke
- in Lux, nach ASR A3.4 oder Gefährdungsbeurteilung
- Fläche
- in Quadratmetern; verwinkelte Gelände in Teilflächen zerlegen
- Lumen pro Lichtmast
- aus dem Produktdatenblatt des Geräts
- Abminderungsfaktor
- 0,5 bei starker und 0,57 bei grober Verschmutzung
Rechenbeispiel
Ein 10.000 Quadratmeter großer Parkplatz ist mit 10 Lux zu beleuchten. Kommen Strahler mit je 150.000 Lumen und ein Abminderungsfaktor von 0,57 zum Einsatz, ergibt die Rechnung:
(10 lx × 10.000 m²) / (150.000 lm × 0,57) ≈ 1,2
Aufgerundet sind also zwei Lichtmasten nötig. Hindernisse, Höhenbeschränkungen und Schattenwerfer erhöhen den Bedarf zusätzlich.
Lärmrichtwerte nach AVV Baulärm
Ob ein Lichtmast mit Verbrennungsmotor an einem Standort laufen darf, entscheidet der Immissionsrichtwert des jeweiligen Gebiets. Zum Vergleich: Ein gekapselter Diesel-Lichtmast liegt bei 85 bis 95 dB(A) Schallleistung, ein Hybridmast bei 81 dB(A) – in sieben Metern Abstand entspricht das etwa 55 bis 65 beziehungsweise 53 dB(A).
| Gebietstyp | Tags (7–20 Uhr) | Nachts (20–7 Uhr) |
|---|---|---|
| Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
| Allgemeines Wohngebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
| Kern-, Misch- und Dorfgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
| Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
| Industriegebiet | 70 dB(A) | 70 dB(A) |
Quelle: AVV Baulärm, Fassung vom 19.08.1970
Miete gegen Kauf: Break-even und Amortisation
Beide Seiten der Rechnung hängen an der Anlage. Einfache Lichtmasten mit Stativ, Auf- und Anbaumasten sowie handfahrbare Geräte kosten in der Anschaffung etwa 4.000 bis 10.000 Euro, fahrbare Anhängermasten 20.000 bis 35.000 Euro und Light-Cubes mit Sockel ab 25.000 Euro aufwärts. Als Beispiel dient ein autarker Mast für 25.000 Euro – die Anlage, auf die sich auch die Tagesmiete von 65 bis 85 Euro bezieht.
Dem Kaufpreis stehen die jährlichen Kosten des Eigentums gegenüber: Wertverlust, Kapitalbindung, Wartung und Reparatur, wiederkehrende Prüfung, Versicherung und Lagerung. Bei 25.000 Euro Anschaffungswert sind das überschlägig 5.500 Euro im Jahr, davon rund 2.050 Euro laufende Ausgaben neben dem Kaufpreis. Für die Amortisation ist nicht die Tagesmiete der richtige Maßstab, sondern die Langzeitmiete: Ein eigener Mast steht dauerhaft bereit – und das leistet auch ein Mietvertrag ab zwölf Monaten, im Beispiel für 900 bis 1.100 Euro im Monat.
| Anlage | Kaufpreis | Langzeitmiete pro Monat | Kaufpreis eingespielt nach |
|---|---|---|---|
| Plug-in-Mast mit Stativ, Auf- oder Anbau | 4.000–10.000 € | 150–450 € | rund 2 bis 3 Jahre |
| Akku- oder Solar-Lichtmast | 10.000–25.000 € | 400–1.000 € | rund 2 bis 3 Jahre |
| Fahrbarer Anhängermast mit Generator | 20.000–30.000 € | 700–1.300 € | rund 2 bis 3 Jahre |
| Light-Cube und Hybrid-Anlage | 25.000–35.000 € | 900–1.500 € | rund 2 bis 3 Jahre |
Basis: Langzeitmiete rund 3,5 bis 4,5 % des Kaufpreises im Monat, laufende Kosten im Eigentum rund 8 % des Kaufpreises im Jahr. Rechenweg nach der Systematik der Baugeräteliste (BGL 2025).
Amortisation
Rund 2 bis 3 Jahre durchgehende Miete
So lange müssten Sie einen Lichtmast ohne Unterbrechung mieten, bis die Mietzahlungen den Kaufpreis erreichen – bei jeder Bauart ähnlich, weil Miete und Kaufpreis im gleichen Verhältnis stehen.
Gegen die Tagesmiete gerechnet lohnt das eigene Gerät ab rund 70 Einsatztagen im Jahr (5.500 € ÷ 75 €/Tag). Wer nur saisonal oder projektweise Licht braucht, mietet in der Zwischenzeit gar nicht – dann dauert die Amortisation entsprechend länger.
Regelwerke und ihre Ausgabestände
Auf diese Regelwerke stützen sich die Angaben dieser Website: verbindliche Vorgaben für Beleuchtungsstärke, Lärmschutz und elektrische Sicherheit beim Einsatz mobiler Lichtmasten – dazu die Baugeräteliste als anerkannte Systematik für die Kostenrechnung eigener Geräte.
| Regelwerk | Vollständiger Titel | Gegenstand | Stand |
|---|---|---|---|
| ASR A3.4 | Technische Regeln für Arbeitsstätten – Beleuchtung | Mindestwerte für Beleuchtungsstärke und Farbwiedergabe an Arbeitsplätzen, auch im Freien | Ausgabe 05.2023 |
| DIN EN 12464-2 | Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten, Teil 2: Arbeitsplätze im Freien | Stand der Technik für Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit und Blendungsbegrenzung im Außenbereich | Ausgabe 2014-05 |
| DGUV Information 215-210 | Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten | Praxisleitfaden der Unfallversicherung zur Planung und Bewertung von Beleuchtung | Ausgabe 2018 |
| AVV Baulärm | Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm | Immissionsrichtwerte für Baustellen nach Gebietstyp, tags und nachts | Fassung vom 19.08.1970 |
| TA Lärm | Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm | Immissionsrichtwerte für gewerbliche Anlagen, relevant bei Dauerbetrieb auf Betriebsgelände | Fassung vom 26.08.1998 |
| DGUV Vorschrift 3 | Elektrische Anlagen und Betriebsmittel | Prüfpflichten für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie mobile Lichtmasten | Ausgabe 1997 |
| BGL 2025 | Baugeräteliste – Technisch-wirtschaftliche Baumaschinendaten | Systematik der Vorhaltekosten aus Abschreibung, Verzinsung (6,5 % p. a.) und Reparatur – Grundlage des Vergleichs Miete gegen Kauf | Ausgabe 2025 |
Ergänzend gelten die LAI-Hinweise zu Lichtimmissionen sowie § 45 StVO und die RSA 21 für die Aufstellung im Straßenraum.
Zur Verwendung dieser Werte
Alle Preis-, Flächen- und Laufzeitangaben sind Richtwerte aus Produktdatenblättern und der Vermittlungspraxis; sie ersetzen kein Angebot und keine Beleuchtungsplanung. Die Werte aus Regelwerken geben wir sinngemäß wieder – verbindlich ist der jeweilige Originaltext in seiner aktuellen Fassung. Für den konkreten Arbeitsplatz ist die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers maßgeblich.
Redaktionsstand dieser Seite: 31.08.2026 · Begriffe erklärt im Lichtmast-Lexikon