Kurz gesagt
Wie viel Licht braucht eine Baustelle und welcher Lichtmast passt?
Die ASR A3.4 fordert auf Baustellen mindestens 20 Lux. Je nach Tätigkeit steigt der Wert: 50 Lux für grobe Arbeiten, 100 Lux für normale und 200 Lux für feine Tätigkeiten. Welche Bauart passt, entscheidet die Stromversorgung: Am Netz genügt ein Plug-in-Gerät, ohne Anschluss arbeiten Generator- oder Hybridmasten, im Wohngebiet nachts nur leise Akku- und Hybridtechnik.
Stand: 31.08.2026 · Quelle: ASR A3.4 (05.2023), AVV Baulärm, Produktdaten von Lichtmast-mieten.de
- Mindestwert Baustelle
- 20 lx nach ASR A3.4
- Grobe / normale / feine Tätigkeiten
- 50 lx / 100 lx / 200 lx
- Nachtwert allgemeines Wohngebiet
- 40 dB(A) nach AVV Baulärm
- Tagesmiete (Richtwert)
- 30–85 € je nach Anlage und Mietdauer
Direkt beantwortet
Wie viel Lux sind auf einer Baustelle vorgeschrieben?
Mindestens 20 Lux nach ASR A3.4; für grobe Tätigkeiten wie Erdarbeiten gelten 50 Lux, für normale Arbeiten 100 Lux und für feine Montagen 200 Lux.
Welcher Lichtmast eignet sich für eine Nachtbaustelle im Wohngebiet?
Ein Akku- oder Hybrid-Lichtmast, weil der Immissionsrichtwert der AVV Baulärm im allgemeinen Wohngebiet nachts bei 40 dB(A) liegt und ein durchlaufender Dieselgenerator diesen Wert regelmäßig überschreitet.
Brauche ich für einen Lichtmast auf der Baustelle eine Genehmigung?
Auf dem eingezäunten Baufeld nicht; steht der Mast auf Gehweg, Parkstreifen oder Fahrbahn, ist eine Sondernutzungserlaubnis der Kommune erforderlich.
Wie viele Lichtmasten braucht meine Baustelle?
Die Anzahl ergibt sich aus (Beleuchtungsstärke × Fläche) ÷ (Lumen pro Lichtmast × Abminderungsfaktor); verwinkelte Flächen und Hindernisse erhöhen den Bedarf zusätzlich.
Wann ist zusätzlich eine Sicherheitsbeleuchtung nötig?
Wenn die Beleuchtungsstärke während der Arbeit unter ein Lux fallen kann, etwa bei Nachtbaustellen oder Tunnelarbeiten; maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung vor Ort.
Alle Kennwerte im Überblick: Zahlen, Werte und Normen · Begriffe erklärt im: Lichtmast-Lexikon
Auf der Baustelle entscheidet gutes Licht über Sicherheit, Tempo und Qualität der Arbeit. Sobald in der dunklen Jahreszeit, bei Nachtbaustellen oder im Tunnel gearbeitet wird, reicht das Tageslicht nicht aus – und eine feste Beleuchtung fehlt meist ganz. Ein mobiler Lichtmast schließt diese Lücke: Er lässt sich schnell aufstellen, versetzen und je nach Bauart völlig unabhängig vom Stromnetz betreiben. Dieser Ratgeber zeigt, welche Beleuchtungsstärke die Vorschriften verlangen, welcher Lichtmast zu welcher Baustelle passt, was bei Nacht-, Straßen-, Gleis- und Winterbaustellen zusätzlich zu beachten ist und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.
Der Grund für den Aufwand ist einfach: Schlechte Sicht ist auf Baustellen eine der häufigsten Ursachen für Stolper-, Rutsch- und Anfahrunfälle. Wer Verkehrswege, Arbeitsbereiche und Gefahrenstellen sauber ausleuchtet, senkt nicht nur das Unfallrisiko, sondern vermeidet auch Nacharbeit, weil Maße, Kanten und Materialfehler früher auffallen.
Lux-Werte nach ASR A3.4
Die maßgebliche Vorgabe für die Beleuchtung von Arbeitsplätzen im Freien ist die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.4. Für Baustellen fordert sie mindestens 20 Lux. Je nach Tätigkeit steigt der Mindestwert deutlich – denn feine Arbeiten brauchen mehr Licht als grobe.
| Tätigkeit | Beispiele | Mindestwert |
|---|---|---|
| Grobe Tätigkeiten | Erdarbeiten, Hilfs- und Lagerarbeiten, Transport | 50 lx |
| Normale Tätigkeiten | Maurer-, Schalungs- und Installationsarbeiten, Tunnelbau | 100 lx |
| Feine Tätigkeiten | anspruchsvolle Montagen, Oberflächenbearbeitung | 200 lx |
Wichtig: Kann die Beleuchtungsstärke während der Arbeit unter ein Lux fallen – etwa bei Nachtbaustellen oder Tunnelarbeiten – ist zusätzlich eine Sicherheitsbeleuchtung einzurichten. Maßgeblich ist immer die Gefährdungsbeurteilung vor Ort.
Neben dem reinen Lux-Wert zählen Gleichmäßigkeit, Blendungsbegrenzung und Farbwiedergabe. Wie diese Kennwerte zusammenhängen und welche Norm neben der ASR A3.4 gilt, erklärt der Ratgeber Vorschriften für die Baustellenbeleuchtung.
Welcher Lichtmast für welche Baustelle?
Die richtige Bauart richtet sich nach Stromversorgung, Umgebung und Dauer des Einsatzes:
- Baustelle ohne Stromanschluss: Generator-Lichtmasten arbeiten autark und erreichen bis zu rund 200 Stunden Laufzeit – die erste Wahl für abgelegene oder neue Baufelder.
- Nachtbaustelle nahe Wohnbebauung: Akku-Lichtmasten und Hybrid-Lichtmasten laufen zeitweise flüsterleise und halten Lärmschutzauflagen ein.
- Baustelle mit Baustromanschluss: Plug-in-Lichtmasten sind günstig, leicht und emissionsfrei, wenn ein Netzanschluss vorhanden ist.
- Langer Standzeitraum ohne Betankung: Solar-Lichtmasten versorgen sich tagsüber selbst – ideal für Bauzäune, Lagerplätze und Zufahrten mit gleichbleibendem Standort.
- Autobahn- und Straßenbaustelle: blendarme LED-Strahler sind Pflicht, damit der fließende Verkehr nicht gefährdet wird.
Beim Leuchtmittel ist LED heute Standard: hohe Helligkeit bei geringem Verbrauch, lange Lebensdauer und blendarmes Licht. Warum das gerade auf Baustellen zählt, lesen Sie im Ratgeber LED-Lichtmast.
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Nachtbaustelle: Lärmschutz und Genehmigung
Nachts zu bauen ist selten eine freie Entscheidung: Bei Straßen-, Gleis- und Innenstadtprojekten verlangt die Verkehrslage oft Arbeiten außerhalb der Hauptzeiten. Rechtlich beginnt damit ein zweites Thema neben der Beleuchtung – der Lärmschutz. Grundlage ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm). Sie nennt Immissionsrichtwerte je nach Gebietsart, tagsüber deutlich höher als nachts: In allgemeinen Wohngebieten sind es 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nacht, in Kern-, Misch- und Dorfgebieten 60 bzw. 45 dB(A). Als Nacht gilt die Zeit zwischen 20 und 7 Uhr.
Diese Werte entscheiden mit darüber, welches Gerät überhaupt infrage kommt. Ein Dieselgenerator ist an einer nächtlichen Innenstadtbaustelle häufig nicht genehmigungsfähig, ein Akkugerät dagegen unproblematisch. Hybridgeräte sind der Kompromiss: Sie laufen nachts leise aus dem Speicher und laden tagsüber nach, wenn der Motor niemanden stört.
Für Nachtarbeit in lärmsensiblen Lagen ist in aller Regel eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Immissionsschutzbehörde nötig – üblicherweise das Umwelt- oder Ordnungsamt der Stadt. Planen Sie den Vorlauf großzügig: Je nach Kommune vergehen zwischen Antrag und Bescheid mehrere Wochen. In den Antrag gehören der Zeitraum, die vorgesehenen Geräte und die geplanten Schallschutzmaßnahmen; die Schallleistungspegel der Lichtmasten liefert der Vermieter auf Anfrage.
Straßen- und Autobahnbaustellen
An Arbeitsstellen an Straßen gilt zusätzlich die RSA 21, die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Sie regelt Absperrung, Warnkleidung, Verkehrsführung und Beleuchtung. Die konkrete Umsetzung schreibt die verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vor – ohne diese Anordnung darf eine Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum nicht eingerichtet werden.
Für den Lichtmast bedeutet das drei Dinge. Erstens: Der Lichtkegel darf den fließenden Verkehr nicht blenden. Strahler werden deshalb vom Fahrbahnrand weg geneigt, tiefer gestellt und nach Möglichkeit hinter der Absperrung positioniert. Zweitens: Der Mast selbst steht immer innerhalb des abgesperrten Bereichs mit ausreichendem Sicherheitsabstand zur Fahrbahn, damit ein Anprall ausgeschlossen ist. Drittens: Das Gerät darf nicht mit der Verkehrssicherung verwechselt werden – gelbe Warnleuchten und Absperrtafeln bleiben unverdeckt.
Praktisch bewährt hat sich, den Mast an der Anfahrtseite der Arbeitsstelle aufzustellen und die Übergangsbereiche gleichmäßig auszuleuchten, statt punktuell sehr hell zu arbeiten. Harte Hell-Dunkel-Übergänge sind für vorbeifahrende Kraftfahrer gefährlicher als ein etwas niedrigeres, dafür gleichmäßiges Beleuchtungsniveau.
Gleis- und Bahnbaustellen
Im Gleisbereich kommen die Regeln des Infrastrukturbetreibers hinzu. Für die Beleuchtung sind zwei Punkte entscheidend: Signale und Signalbilder dürfen weder verdeckt noch durch Streulicht schlechter erkennbar werden, und Triebfahrzeugführer dürfen nicht geblendet werden. Deshalb wird im Gleisbau mit stark abgeschirmten, nach unten gerichteten Strahlern gearbeitet, häufig ergänzt um blendfreie Ballonleuchten.
Hinzu kommen die üblichen Randbedingungen: begrenzte Sperrpausen, Aufstellflächen abseits des Gleises, oft kein Netzanschluss und die Pflicht, Geräte innerhalb kurzer Zeit räumen zu können. Kompakte Geräte auf Handfahrgestell oder Anhänger mit schnellem Auf- und Abbau sind hier im Vorteil gegenüber schweren Anlagen. Der Einsatz selbst wird vom Sicherungsplan der Baustelle vorgegeben – die Beleuchtung ist ein Teil davon und sollte früh mit der Sicherungsplanung abgestimmt werden.
Winterbaustellen und dunkle Jahreszeit
Von November bis Februar ist auf vielen Baustellen die Hälfte des Arbeitstages dunkel: Um sieben Uhr wird bei Dämmerung angefangen, um halb fünf im Dunkeln aufgehört. Das ist der wichtigste Mietzeitraum überhaupt – und der, in dem Geräte am knappsten sind. Wer für Dezember und Januar plant, sollte im Herbst anfragen.
Technisch gibt es drei Winterthemen. Erstens der Kraftstoff: Dieselgeräte brauchen Winterdiesel, sonst droht bei Frost das Ausflocken von Paraffin. Zweitens die Speicher: Akkukapazität sinkt bei Kälte spürbar, die reale Laufzeit liegt im Winter unter dem Datenblattwert – bei reinen Akkugeräten sollten Sie deshalb Reserve einplanen oder auf Hybridtechnik ausweichen. Drittens der Untergrund: Aufgeweichter oder gefrorener Boden verändert die Standsicherheit. Auf Frost folgt Tauwetter, und ein Mast, der auf gefrorenem Grund sicher stand, kann zwei Tage später absacken.
Bei Schneefall lohnt außerdem ein Blick auf die Ausrichtung: Sehr flach eingestellte Strahler blenden im Schneetreiben stark zurück. Ein steilerer Winkel und mehrere kleinere Lichtquellen bringen bei Niederschlag mehr Sicht als ein einzelner harter Lichtkegel.
Standsicherheit, Kabel und Stolperstellen
Ein aufgestellter Mast ist ein Bauteil mit Windangriffsfläche. Die Hersteller geben für den ausgefahrenen Zustand eine maximale Windgeschwindigkeit an – häufig im Bereich um 80 km/h. Wird sie überschritten oder ist Sturm angekündigt, muss der Mast eingefahren werden. Zusätzlich gilt: eben und tragfähig aufstellen, Stützen vollständig ausfahren, bei weichem Untergrund unterlegen und den Sicherheitsabstand zu Freileitungen, Kranen und Baugrubenkanten einhalten.
Beim Plug-in-Betrieb kommt die Elektrik dazu. Gespeist wird über den Baustromverteiler mit Fehlerstromschutzschalter; auf der Baustelle sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen – als Richtwert gilt ein Prüfabstand von drei Monaten. Gemietete Geräte kommen mit gültiger Prüfplakette; lassen Sie sich das bei der Übergabe zeigen. Verlängerungsleitungen gehören in gummiisolierter Ausführung auf die Baustelle, nicht die Haushaltsvariante.
Der häufigste Mangel im Alltag ist banal: quer über den Verkehrsweg gelegte Kabel. Führen Sie Leitungen am Rand, unter Kabelbrücken oder in der Höhe, und markieren Sie Mastfüße und Stützen deutlich. Genau an diesen Stellen passieren die Stolperunfälle, die die Beleuchtung eigentlich verhindern soll.
Wie viele Masten brauchen Sie?
Wie viele Lichtmasten eine Baustelle benötigt, hängt von der Fläche, der geforderten Lux-Zahl und dem eingesetzten Leuchtmittel ab. Ein Verschmutzungsfaktor berücksichtigt, dass Staub und Schmutz die Leuchtkraft mindern. Die folgende Formel bringt alle Werte zusammen:
Anzahl der Leuchten = (Beleuchtungsstärke × Fläche) / (Lumen pro Lichtmast × Abminderungsfaktor)
Ein Rechenbeispiel: Ein leistungsfähiger LED-Lichtmast leuchtet rund 6.000 m² mit 20 Lux aus, liefert nach Abzug der Verluste also etwa 120.000 Lumen nutzbares Licht. Für eine Baustelle von 3.000 m², auf der Schalungs- und Installationsarbeiten mit 100 Lux gefordert sind, ergibt sich ein Bedarf von 300.000 Lumen – rechnerisch also 2,5 und damit praktisch drei Masten.
Bei verwinkelten Baustellen, Hindernissen oder Höhenbeschränkungen können mehr Masten nötig sein als rein rechnerisch ermittelt – denn Schatten müssen vermieden werden. Eine ausführliche Erklärung mit interaktivem Rechner finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
Kosten & Mietdauer
Für einen Lichtmast auf der Baustelle gelten Tagespreise von etwa 30 bis 85 Euro als Richtwert. Wo ein Netzanschluss vorhanden ist, reicht ein Plug-in-Mast für 30 bis 50 Euro am Tag; ohne Anschluss liegt ein autarker Anhänger- oder Hybridmast bei 55 bis 85 Euro. Da Baustellen oft über Wochen laufen, lohnt der Blick auf Wochen- und Monatspauschalen – sie senken den rechnerischen Tagessatz spürbar, bei mehrmonatiger Standzeit auf rund 30 Euro. Dazu können Anlieferung, Abholung und bei Generatorbetrieb Kraftstoff kommen.
Für das Beispiel oben – drei Masten über vier Wochen – liegt die reine Gerätemiete bei einem Tagessatz von 65 Euro rechnerisch bei rund 195 Euro pro Tag. Bei einer Monatspauschale fällt der Tagessatz in der Praxis niedriger aus. Hinzu kommen einmalig Anlieferung und Abholung sowie, bei Dieselbetrieb, der Kraftstoff: Ein sparsames Hybridgerät kommt im Mischbetrieb mit weniger als einem halben Liter pro Betriebsstunde aus, ein reiner Generator liegt je nach Last deutlich darüber. Alle Werte sind Richtwerte – verbindlich ist das Angebot des Vermieters.
Wie sich die Preise im Detail zusammensetzen und ob sich bei sehr langem Bedarf der Kauf lohnt, zeigt der Ratgeber Lichtmast Kosten & Preise. Für Ihre konkrete Baustelle erhalten Sie mit einer kurzen Anfrage schnell ein passendes Angebot.
Checkliste für Anlieferung und Übergabe
Die meisten Probleme im Mietbetrieb entstehen nicht am Gerät, sondern bei der Übergabe. Diese Punkte sollten Sie abhaken, bevor der Fahrer wieder wegfährt:
Standort und Untergrund
Ebene, tragfähige Fläche, Stützen ausgefahren, bei weichem Boden unterlegt, Abstand zu Freileitungen und Baugrubenkanten geprüft.
Ausrichtung geprüft
Alle Arbeitsbereiche und Verkehrswege ausgeleuchtet, keine Blendung von Nachbarschaft, Verkehr oder Kranführer.
Betriebszustand
Tank gefüllt oder Akku geladen, erwartete Laufzeit bekannt, Betankung oder Ladung für die Mietdauer geklärt.
Prüfnachweis
Gültige Prüfplakette am Gerät, bei Netzbetrieb Anschluss über Baustromverteiler mit Fehlerstromschutz.
Einweisung
Bedienung von Mast, Strahlern und Notabschaltung gezeigt, Windgrenze und Verhalten bei Sturm benannt.
Papiere und Kontakt
Übergabeprotokoll mit Zählerstand und vorhandenen Schäden, Betriebsanleitung am Gerät, Störungsnummer notiert.
Kabelführung
Leitungen am Rand oder unter Kabelbrücken verlegt, keine Stolperstellen über Verkehrswegen.
Rückgabe geklärt
Abholtermin, gewünschter Rückgabezustand und Ansprechpartner auf der Baustelle festgehalten.
Notieren Sie Zählerstand und Zustand bei Übergabe und Rückgabe schriftlich. Das erspart am Ende der Mietzeit die Diskussion darüber, wer welchen Kratzer verursacht hat und wie viele Betriebsstunden tatsächlich angefallen sind.
Häufige Fragen
Welche Beleuchtungsstärke ist auf der Baustelle vorgeschrieben?
Die ASR A3.4 fordert für Baustellen mindestens 20 Lux. Je nach Tätigkeit steigt der Wert: grobe Arbeiten wie Erd- und Transportarbeiten 50 Lux, normale Arbeiten wie Maurer- und Schalungsarbeiten 100 Lux, feine Arbeiten wie anspruchsvolle Montagen 200 Lux. Sinkt die Beleuchtungsstärke unter 1 Lux, ist zusätzlich eine Sicherheitsbeleuchtung nötig.
Welcher Lichtmast eignet sich für Nachtbaustellen ohne Stromanschluss?
Ohne Netzanschluss sind Generator- oder Hybrid-Lichtmasten die erste Wahl, weil sie autark und lange laufen. In lärmsensiblen Bereichen – etwa nahe Wohnbebauung – spielen Hybrid- oder Akkugeräte ihren Vorteil aus, da sie zeitweise flüsterleise arbeiten. Für Autobahn- und Straßenbaustellen sind blendfreie LED-Strahler wichtig.
Wie lange kann ich einen Lichtmast für die Baustelle mieten?
Von einzelnen Tagen bis zu mehreren Monaten ist alles möglich. Für längere Bauphasen gibt es Wochen- und Monatspauschalen mit günstigerem Tagessatz. So passt sich die Miete flexibel an den Bauzeitenplan an.
Was kostet ein Lichtmast für die Baustelle?
Als Richtwert gelten 30 bis 85 Euro pro Tag, je nach Anlage: ein Plug-in-Mast am Netz 30 bis 50 Euro, ein autarker Anhängermast 55 bis 85 Euro. Bei längerer Mietdauer sinkt der Tagessatz deutlich. Dazu können Lieferung, Abholung und – bei Generatorbetrieb – Kraftstoff kommen. Ein individuelles Angebot schafft Klarheit.
Brauche ich für eine Nachtbaustelle eine Genehmigung?
In lärmsensiblen Lagen in aller Regel ja. Grundlage ist die AVV Baulärm mit Immissionsrichtwerten je Gebietsart – in allgemeinen Wohngebieten etwa 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts, wobei die Nacht um 20 Uhr beginnt. Die Ausnahmegenehmigung erteilt die zuständige Immissionsschutzbehörde, meist das Umwelt- oder Ordnungsamt. Planen Sie mehrere Wochen Vorlauf ein und nennen Sie im Antrag die eingesetzten Geräte samt Schallleistungspegel.
Was ist bei Lichtmasten an Straßen- und Autobahnbaustellen zu beachten?
Neben der ASR A3.4 gilt die RSA 21, umgesetzt über die verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde. Für die Beleuchtung heißt das: keine Blendung des fließenden Verkehrs, Aufstellung innerhalb der Absperrung mit ausreichendem Abstand zur Fahrbahn und freie Sicht auf Warnleuchten und Absperrtafeln. Gleichmäßiges Licht ist sicherer als einzelne sehr helle Punkte.
Ab welcher Windgeschwindigkeit muss der Mast eingefahren werden?
Die Hersteller geben für den ausgefahrenen Mast eine maximale Windgeschwindigkeit an, häufig im Bereich um 80 km/h. Wird sie erreicht oder ist Sturm angekündigt, wird der Mast eingefahren. Wichtig sind außerdem ein ebener, tragfähiger Untergrund, vollständig ausgefahrene Stützen und Unterlagen bei weichem Boden – gerade nach Frost und Tauwetter.
Worauf sollte ich bei der Übergabe des Lichtmasts achten?
Prüfen Sie Standort und Ausrichtung, den Füll- oder Ladezustand, die gültige Prüfplakette und die Einweisung in Bedienung und Windgrenze. Halten Sie Zählerstand und vorhandene Schäden im Übergabeprotokoll fest und klären Sie Abholtermin sowie Ansprechpartner. Kabel gehören an den Rand oder unter Kabelbrücken, nie quer über Verkehrswege.